Schuldforderung des Schneidermeisters Johann Süß zu Sulzbach gegen den dortigen Hofgärtner Schnorr, des Juden Aaron Säckel zu Sulzbach gegen den Hofkammerkanzlisten Lohfeyer zu Amberg und des Bäckermeisters Heinrich Janner zu Mantel gegen den dortigen Oberjäger Alois Frauenhofer
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Fürstentum Pfalz-Sulzbach, Jüngere Hofkammer Akten 4170
Amt Floß 1760/2
Fürstentum Pfalz-Sulzbach, Jüngere Hofkammer Akten
Fürstentum Pfalz-Sulzbach, Jüngere Hofkammer Akten >> Jüngere Hofkammer >> 30. Sulzbacher Klagen-, Gant- und Streitsachen (Lit.DD Nr.30)
1795 - 1796
Akten
deutsch
Süß, Johann
Schneider zu Sulzbach
Schnorr, Hofgärtner zu Sulzbach
Säckel Aaron, Jude zu Sulzbach
Lohfeyer, Lorenz
Hofkammerkanzlist zu Amberg
Janner, Heinrich
Bäcker zu Mantel
Frauenhofer, Alois
Oberjäger zu Mantel
Sulzbach, Hofgärtner
Mantel, Oberjäger
Amberg, Kammerkanzlist
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
26.03.2025, 12:05 MEZ
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