Joseph Anton Johann Nepomuk Felix Adam, Frhr. von Pekenzell, einerseits und Fr. Christiane Louise, verw. G. zu Orttenburg des älteren Geschlechts, geborene Rheingräfin zu Rheingrafenstein etc., und Johann Rudolph, G. zu Orttenburg des älteren Geschlechts, als Vormünder ihres Sohnes bzw. Neffen, Hr. Joseph Carl Leopold Friedrich Ludwig, G. zu Orttenburg des älteren Geschlechts, schließen folgenden Kaufvertrag: 1) Frhr. Joseph von Pekenzell verkauft die bisher von der Reichgrafschaft Orttenburg als rittermäßiges Mannslehen absteigender Linie innegehabte Hofmark Unterndorfbach, gelegen im kurf. Landgericht Griesbach und der Pfarrei Rainting, mit alllen Zugehörungen, wie sie der am 30. Jan. 1792 erteilte Lehenbrief enthält, an die hohe Vormundschaft und bisherige Lehenherrschaft zu Orttenburg. 2) verspricht die hohe Vormundschaft als wahren Kaufschilling die Summe von 22.000 fl rh. 3) Die Summe soll zu künftigen Georgi 1800 bar und auf einmal erlegt werden. 4) Verkäufer bezieht bis Georgi 1800 alle eingehenden Gefälle. 5) Hingegen tritt derselbe an Georgi die Hofmark Unterndorfbach mit allen ihren Eingehörungen an die Vormundschaft zu Orttenburg ab, und die Untertanen sollen sodann aus- und eingepflichtet werden. 6) Frhr. von Pekenzell bietet an, den agnatischen Consens seiner beiden Brüder, Hr. Johann Nepomuc und Anton Frhr. von Pekenzell, beizubringen. 7) Da derselbe bereits einen männlichen, noch unmündigen Erben hat, verspricht er ferner, einen eigenen curatorem ad hunc actum aufstellen zu lassen, der statt desselben seiner Rechte auf die lehnbare Hofmark entsagt. 8) Da auch seiner Gemahlin, Fr. Anna, Freyin von Pekenzell, geborene von Pongratz, mit lehenherrl. Consens ddo. 20. Aug. 1795 ein Wittum auf ads Lehen mit jährlich 1050 fl versichert wurde, soll dieser Consens mit unterschriebener Renunciation zurückgegeben werdend. 9) Da seiner Schwester, Frl. Therresia von Pekenzell auf die lehnabre Hofmark Dorfbach 1000 fl versichert sind, soll der darüber am 12. Juni 1797 ausgestellte und am 3. August 1797 confirmierte lehenherrl. Consens für null erklärt werden, Frl. Theresia aber eine Renunciation ausstellen, dass sie jure Hypothecae nicht das geringste mehr zu suchen habe. 10) Was Frl. Michaelina betrifft, deren lebenslangen Unterhalt ebenfalls lt. lehensherrl. Consens ddo. 12. Juni 1797 auf das Lehen versichert ist, so soll sie auf ihre Ansprüche verzichten. S und US: Christiane Louise, verw. Gräfin zu Orttenburg, geborene Rheingräfin zu Salm; Johann Rudolph, G. zu Orttenburg; Joseph, Frhr. von Pöckhenzell, als Verkäufer mp.; Johann Nep., Frhr. von Peckenzell; Anton, Frhr. von Peckenzell, Lieut. mp.; Anna, Freiyn von Peckenzell, geborene Freiyn von Pongratz; Michelina von Vieregg; Joseph, Frhr. von Schönhueb, als Curator des Sohnes des Verkäufers Carl.