Einige Untertanen des Pfleggerichts Kling, die zu Lebzeiten des Obersten Kämmerers, Graf Guido von Tauffkirchen, zur Jurisdiktion in dessen Hofmark Guttenburg gerechnet wurden und durch Sukzession an den nachfolgenden Hofmarksinhaber Maximilian Graf von Tauffkirchen fielen.

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Staatsarchiv München