Bürgermeister, Rat und Bürgerschaft der Stadt Ulm bestimmen, dass niemand, der derzeit in Ulm Bürger ist oder früher dort Bürger war oder dort noch Bürger werden möchte, sich bei Strafe um das Ammannamt oder Bürgermeisteramt der Stadt bewerben noch dieses annehmen darf. Sie werden keinen, der gegen diese Anordnung verstoßen hat, als Ammann oder Bürgermeister anerkennen oder ihm gehorsam sein.