Bischofsheim: Hermann v. Hohenfels und sein Sohn Johann bekunden, daß sie Wiellekin, Salman und Henne zu Rosenthal (-dal) erlaubt haben, das Mannlehen, das diese von ihnen haben, nämlich 5 Malter Weizengülte und 5 Schilling Heller und [1 1/2 Heller, vgl. Nr. 26/16, 1372 Juni 5 (I)], als Eigengut zu geben, wem sie wollen, und verzichten auf die Mannschaft.