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Ende 12.Jh.
Erste Erwähnung Lüerdissens (Liuderedeshusen) in der Heberolle der Abtei Herford unter Amt Breda
1309, 1340
Die Ritter Johann Gograve und Sweder von dem Bussche bescheinigen, dass Johann Gograves Frau auf die Güter in Luden verzichtet habe
1335
Nennung eines Erenfried von Luderdissen als Bürger in Lemgo
1392
Friedrich de Wend verzichtet auf alle Ansprüche gegenüber der Familie Bading und ihrem freien Gut in Lüderdissen
1409
Bade verkauft Holzung an das Marienkloster in Lemgo, desgl. 1424
1467
Heinrich von dem Busche erhält einen Hof zu Lüerdissen vom Landesherrn zu Lehn
1800
Bau einer neuen Schule
1817, 1840
Gemeinheitsaufteilungen
1849
Bau eines Spritzenhauses
1868
Bau eines neues Schulgebäudesn
1871
In Lüerdissen befinden sich 74 Häuser mit 574 Einwohnern, darunter ein Ziegelmeister und 47 Ziegler
1889
Gründung des Kriegervereins
1895
Anlage eines eigenen Friedhofes
1904
Gründung Zieglerverein Lüerdissen
1912
Gründung einer Freiwilligen Feuerwehr
1912
Bau eines neuen Schulgebäudes
1927
Gründung des Gemischten Chores Lüerdissen
1928
Beginn einer allgemeinen Stromversorgung
1929
Gründung des S.C. Sportfreunde Lüerdissen (später VfL Lüerdissen)
1950
Die Anstalt Eben-Ezer erwirbt den Hof Meier-Otto, Luhe Nr. 1
1952
Gründung der Siedlergemeinschaft Luherheide
1958
Einleitung des Flurbereinigungsverfahrens
1959-1963
Ausbau der öffentlichen Trinkwasserversorgungsanlage
1959-1965
Ausbau eines Sportplatzes mit Sporthaus
1960 - 1979
Neue Siedlungsgebiete (Auf der Heide, Am Stumpenturm, Zur Maibolte)
1965-1967
Neugestaltung des Gemeindefriedhofs und Bau einer Friedhofskapelle
1966
Bau der Auferstehungskirche
1968
Umwandlung der Lüerdisser Volksschule in eine Grundschule für Kinder aus Lüerdissen, Luherheide und Entrup (1970 als selbständige Schule aufgelöst und mit der Lemgoer Grundschule II in der Kampstraße vereinigt)
1969
Eingliederung Lüerdissens in die Großgemeinde Lemgo
Verwaltungsgeschichte
Mit der Verordnung über die Aufhebung des Leib- und Gutseigentums vom 27. Dezember 1808 wurde das Ende der Feudalzeit in Lippe eingeleitet. Damit hatte die Landbevölkerung das volle Staatsbürgerrecht erworben. Vor 1841 gab es auf dem "platten Land" noch keine förmlich organisierten Gemeinden unterhalb der Amtsebene. Es existierten lediglich Vorsteher (meistens zwei), die von der Landbevölkerung gewählt wurden. Der Vorsteher war ein staatliches Organ, das dem Landesherrn verpflichtet war. Ihm oblag u. a. die Ausführung von Aufträgen der Ämter, die Wahrung und Förderung der Rechte der Gemeinheit, die Aufsicht über die angestellten Hirten und Nachtwächter, die Rechnungsführung der Gemeinde, die Beaufsichtigung der Huden und Wege, die Sorge für Ruhe und Ordnung und die Überwachung von Licht und Feuer (vgl. Instruktion vom 6.4.1793 LV 4, S. 79 - 80). Daneben gab es noch den landesherrlichen Bauerrichter, der Hebungsbeamter und Ortspolizist war. Die eigentliche Verwaltung geschah über die staatlichen Ämter, an deren Spitze die Amtmänner standen. Eine Form der kommunalen Selbstverwaltung existierte noch nicht.
Informationen über die Geschichte Lüerdissens findet man deswegen auch in der Ämterüberlieferung des Landesarchivs NRW in Detmold (Bestände L 27 Amt Brake, L 108 Brake und Nachfolgebestände L 109 Brake sowie L D 105 Brake).
Mit Erlass der lippischen Gemeindeordnung von 1841 (LV 8, S. 541 - 562) erhielten die Dorfgemeinden (Bauerschaften) erstmals eine Verfassung, die sie zur Aufstellung von Ortssatzungen berechtigte. Sie konnten - im begrenzten Umfange - eigene Angelegenheiten auch selbst verwalten. Stimmberechtigt in den Dorfgemeinden waren aber nur die Grundbesitzer, die die Dorfsversammlung bildeten und einen oder mehrere Vorsteher wählten. Die Vorsteher führten die Beschlüsse der Dorfsversammlung aus. Sie waren nun nicht mehr nur Ausführer landesherrlicher Anweisungen. Der Vorsteher war in Selbstverwaltungsangelegenheiten der Dorfversammlung, in Auftragsangelegenheiten dem Amt verantwortlich.
Mit dem Änderungsgesetz zur Gemeindeordnung vom 18. April 1893 (LV 21, S. 215 - 245) war das Wahlrecht in den Bauerschaften nicht mehr an Grundbesitz gebunden, sondern an einen zweijährigen Aufenthalt in der Gemeinde und die Zahlung von Steuern. Für die Wahlen galt das Dreiklassenwahlrecht. Die Dorfsversammlung erhielt die Bezeichnung Gemeindeausschuss, der Vorsteher wurde zum Vorstand, bestehend aus Gemeindevorsteher und einem oder mehreren Beigeordneten.
Für größere und übergreifende Aufgaben wurden 1841 die Amtsgemeinden eingerichtet. Alle Bewohner eines Amtes bildeten unter Einbeziehung der Domänen und Rittergüter eine kommunale Amtsgemeinde. Sie war zuständig für die Aufnahme neuer Gemeindeglieder, wirkte bei der Polizeiverwaltung mit, unterhielt die Feuerwehren und war zusammen mit der Kirche an Kirchen-, Schul- und Armensachen beteiligt.
Organe der Amtsgemeinde waren der Gemeinderat und der Gemeindevorstand. Dem Amtsgemeinderat ge-hörten die Vorsteher sämtlicher Bauerschaften, die Besitzer der landtagsfähigen Rittergüter und die Pächter der landesherrlichen Meiereien an. Vorstand der Amtsgemeinde war der staatliche Amtmann. Er lud zu den Sitzungen ein, führte die Geschäfte und vollzog die Beschlüsse. Die Amtsgemeinde hatte keine eigene Rechtspersönlichkeit im Gegensatz zum staatlichen Amt.
Ab dem 1.10.1879 (Gesetz vom 23.7.1879 LV Bd. 17, S. 217) wurden Verwaltung und Justiz in Lippe getrennt. Die Ämter waren nun reine Verwaltungseinheiten, der Bereich Justiz wurde von den neu gebildeten 9 Amtsgerichten übernommen. Die bisherigen zwölf Ämter fasste man zu fünf Verwaltungsämtern zusammen (1928 bestanden nur noch vier Verwaltungsämter), die jeweils von einem höheren Verwaltungsbeamten ("Landrat") geleitet wurden. Die Amtsgemeinden blieben mit ihren Institutionen unverändert bestehen.
Die rechtliche Trennung zwischen Land- und Stadtgemeinden wurden erst durch die vorläufige Gemeindeverfassung vom 28.3.1919 (LV 26, S. 929 - 933) und mit dem Gemeindeverfassungsgesetz vom 1.12.1927, seit dem 1.4.1928 in Kraft (LV 30, S. 301 - 345) aufgehoben. Gleichzeitig galt damit in Lippe das allgemeine und gleiche Wahlrecht für Männer und Frauen auf allen staatlichen Ebenen. Seit 1928 bildeten die Bauerschaften gleichberechtigte Selbstverwaltungskörperschaften wie die Städte. In den Gemeinden unter 1000 Einwohnern war der Gemeindevorsteher gleichzeitig Vorsitzender der Gemeindevertretung und des Gemeindeausschusses.
1932 legte man die vier Verwaltungsämter zu den beiden Kreisen Lemgo und Detmold zusammen ohne die amtsfreien Städte Detmold, Lemgo und Salzuflen, die erst 1934 in den jeweiligen Kreis eingegliedert wurden. Parallel dazu wurden Amtmänner als Organe der Kreise anstelle der bisherigen vier Landratsämter bestellt. Sie nahmen Aufgaben der Ortspolizei und der Fürsorge bis zu ihrer Auflösung 1969 wahr.
Mit der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 wurde der Gemeindevorsteher zum Bürgermeister, der Gemeindeausschuss zum Gemeinderat. Es galt das Universalitäts-Prinzip, d. h. innerhalb des Gemeindegebietes sollten alle Aufgaben der Gemeinde zufallen. Dies bedeutete einen erheblichen Zuwachs an Aufgaben für die Gemeinden.
Ortschaften in der Bauerschaft Lüerdissen (1911): Lüerdissen, Lüerdisserbruch, Niederluhe, Oberluhe, Steinkamp und Verlorenland.
Bürgermeister und Gemeindevorsteher (ab 1841)
Krome (1840, 1841)
Kuhlemann (1847)
Kuhlemann, Rehmsmeier (1849 - 1851)
Lüdekemeier, Brokmeier (1851 - 1853)
Brokmeier, Lüdekemeier (1853 - 1855)
Menolf, Reineke (1855 - 1857)
Freitag/Rehmsmeier, Kuhlemann (1857 - 1861)
Menolf, Kuhlemann (1861 - 1863)
Kuhlemann, Starke (1863 - 1865)
Noltensmeyer, Rehmsmeier (1865 - 1871)
Menolf, Rehmsmeier, Meier Otto (1871 - 1877)
Schleiffer, Starke, Meier Otto (1877 - 1883)
Breder, Ridderbusch, Noltensmeyer (1883 - 1887)
Stratemeier, Ridderbusch, Reineke (1887 - 1891)
Brokmeier, Meier, Reineke (1891 - 1894)
Tünnermann (1894, 1897)
Karl Rehmsmeier (1901 - 1911)
Gustav Noltensmeyer (1911 - 1920)
Fritz Brokmeier (1922 - 1932)
August Niemeier (1932)
Simon Reuter (1932/33 - 1933)
Heinrich Offele (1933 - 1934)
Gustav Reineke (1934 - 1936)
Hermann Lallmann, ab 1939 kommissarisch Heinrich Vogt (1936 - 1945)
Heinrich Stock (1945 - 1952)
Wilhelm Dalbke (1952 - 1968)
Bestandsbeschreibung (Besonderheiten)
Laufzeit: 1843 - 1984, 112 VZE
Protokolle der Dorfschaft / des Gemeinderates, 1855 - 1968
Stallgebühren von Eingesessenen der Gemeinde Lüerdissen an die Kirchengemeinde St. Johann, 1843
Bau u. Unterhaltung des Kommunalweges in Lüerdissen zur Lemgoer Mark, 1856 - 1961
Ehrenbuch der Soldaten des Weltkrieges 1939 - 1945
Streitsache des Leibzüchters August Frevert zu Rieperturmhof u.a. mit der Gemeinde wegen Instandsetzung des Kommunalweges bei der Stätte Lallmann - Lattberg, der so genannte Rintelnsche Weg, 1848 - 1912
Gaststätte "Düsenberg", 1890 - 1984
Literatur
Hans-Dieter Schäfsmeier, Erinnerungen an die Volksschule in Lüerdissen 1912 - 2012. Zeitzeugen blicken zurück, 2012
Heimatverein Lüerdissen (Hg.), Lüerdisser Anfänge - 700 Jahre Luhe, 2009
Nicolas Rügge, Lüerdissen - Geschichte eines lippischen Dorfes, 1994
http://www.lemgo-lueerdissen.de/
Verweise (Bestände im Stadtarchiv)
Vereine, siehe V-Bestände und S-Bestand
Fotos, siehe N-Bestände
Karten u. Pläne, siehe Bestand G und Bestand K
Personenstandsunterlagen, siehe F - Bestände = Standesamt Lüerdissen
Zeitungsausschnittsammlungen zur Dorfchronik, siehe auch Ch-Bestand
Sonstige Verweise
Rentkammer Kolonate (LAV NRW Bestand L 92 T 1)
Rentkammer Meiereien (LAV NRW Bestand L 92 B), Regierung Domänenabteilung (LAV NRW Bestand L 80.20)