Ratifikation des zwischen den Großbritannischen und den Kurkölnischen Kommissarien wegen der Grenzen des Amtes Rheinberg und der Grafschaft Moers, wegen des Heidegerechtsames der Herrschaft Hörstgen in der Bönninghart, des Brückengeldes zwischen Rheinberg und Moers etc. getroffenen Interimsvergleichs, wobei auf einen Vertrag von 1558 Bezug genommen wird (betreffend auch Niederbudberg; Abgeordnete: 1. für Moers: Burkhard Wilh. Baron von Kinskii, Adolph von Flodrof (Drost und Fiskaladvokat), 2. für Köln: Heinr. Ferdinand Freiherr von Bernsau, Joh. Arnold Solemacher). Mit der Unterschrift König Wilhelms von England.