Die Pfalzgrafen bei Rhein Wilhelm u. Johann und Herzog Adolf von Berg vidimieren auf Ansuchen König Sigismund's die Urkunde des Kurfürsten Friedrich v. d. Pfalz über den Verkauf der Neumark an König Wenzel de dato Braunsberg Sonntag nach Bartholomaei (28. Aug.) 1373. Abschrift. Schloß Kestesch am Schildberg in Ungarn 1425 Samstag vor Philippi u. Jacobi.
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Die Pfalzgrafen bei Rhein Wilhelm u. Johann und Herzog Adolf von Berg vidimieren auf Ansuchen König Sigismund's die Urkunde des Kurfürsten Friedrich v. d. Pfalz über den Verkauf der Neumark an König Wenzel de dato Braunsberg Sonntag nach Bartholomaei (28. Aug.) 1373. Abschrift. Schloß Kestesch am Schildberg in Ungarn 1425 Samstag vor Philippi u. Jacobi.
XX. HA, OBA, Nr. 4421
Aus XIIIa 136
XX. HA, OBA Ordensbriefarchiv
Ordensbriefarchiv >> 02 Urkunden
1425 April 28
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
20.08.2025, 13:38 MESZ