Werden.-Johann Hülsen bekundet, daß Abt Ferdinand ihn nach dem Tod seines Vaters Gerhard Hülsen zu Dienstmannsrecht mit dem Hülshof zu Adorf im Kirchspiel (Hoch-)Emmerich in der Herrlichkeit Friemersheim belehnt hat. Bei Mannfall sind 20 rheinische Goldgulden für Gewinn zu entrichten. Er hat gehuldigt im Beisein der Dienstmanns- Lehnmannen Konrad Duden, Schöffen des Landgerichts Werden, und Johann Dietrich Bernardi, Sekretärs. - Or., Unterschrift

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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