Anspruch auf den Donseler Hof im Amt Heinsberg aus dem Nachlaß des Michael von Schaesberg und der Agnes von Eynatten. Während die Appellantin angibt, der umstrittene Hof sei Erbe der Familie Grein und über Catharina von Ellerborn an die von Schaesberg gelangt, behaupten die Appellaten, der Donseler Hof sei schaesbergisches Erbe und über Agnes von Schaesberg (Tochter des Michael) und deren Tochter Anna Maria von Wambach der Appellatin zugefallen.
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Anspruch auf den Donseler Hof im Amt Heinsberg aus dem Nachlaß des Michael von Schaesberg und der Agnes von Eynatten. Während die Appellantin angibt, der umstrittene Hof sei Erbe der Familie Grein und über Catharina von Ellerborn an die von Schaesberg gelangt, behaupten die Appellaten, der Donseler Hof sei schaesbergisches Erbe und über Agnes von Schaesberg (Tochter des Michael) und deren Tochter Anna Maria von Wambach der Appellatin zugefallen.
AA 0627, 1543 - E 293/1123
AA 0627 Reichskammergericht, Teil III: E-G
Reichskammergericht, Teil III: E-G >> 1. Buchstabe E
1704 - 1711 (1660 - 1711)
Enthaeltvermerke: Kläger: Anna Maria Catharina verwitwete von Elmpt zu Burgau, geb. von Wolff - Metternich zur Gracht, namens ihres minderjährigen Sohnes Hieronymus Wilhelm, (Bekl.) Beklagter: (Carl Lothar) von Schmidtberg (Schmidburg) namens seiner Frau Catharina Agnes (auch: Walburgis) von Scheiderich, (Kl.) Prokuratoren (Kl.): Lic. Konrad Franz von Steinhausen 1703 - Subst.: Dr. Ludwig Ziegler Prozeßart: Appellationis cum restitutione in integrum brevi manu Instanzen: 1. Hofkanzlei Düsseldorf 1689 - 2. RKG 1704 - 1711 (1660 - 1711) Beschreibung: 4,5 cm, 29 Bl., lose und originalverpackte Vorakten; Q 1 - 11 (Q 11 Vorakten, nicht quadranguliert).
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
28.04.2026, 08:42 MESZ