Appellation von einem Dekret der 1. Instanz vom 5. Mai 1713, das dem Appellanten auferlegte, alle Renten aus der Unterherrschaft Kinzweiler bis zur Abzahlung einer Hypothek von 2000 Rtlr. und den rückständigen Zinsen an die Erben von Weipeler zu bezahlen. Der Appellant vertritt die Auffassung, daß er für die Rückzahlung des Kredites nicht haftbar gemacht werden könne. Er sei zwar der Pächter der Herrschaft Kinzweiler aufgrund mehrerer Admodiationskontrakte mit den Grafen von Waldeck (1681, 1691, 1703), habe aber im Hinblick auf die zu erwartenden Pachteinnahmen noch vor Antritt der Admodiation an die Grafen von Waldeck jeweils 2000 Rtlr. gezahlt, so daß er derzeit selbst Ansprüche auf die streitigen Renten geltend machen könne.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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