Appellation von einem Dekret der 1. Instanz vom 5. Mai 1713, das dem Appellanten auferlegte, alle Renten aus der Unterherrschaft Kinzweiler bis zur Abzahlung einer Hypothek von 2000 Rtlr. und den rückständigen Zinsen an die Erben von Weipeler zu bezahlen. Der Appellant vertritt die Auffassung, daß er für die Rückzahlung des Kredites nicht haftbar gemacht werden könne. Er sei zwar der Pächter der Herrschaft Kinzweiler aufgrund mehrerer Admodiationskontrakte mit den Grafen von Waldeck (1681, 1691, 1703), habe aber im Hinblick auf die zu erwartenden Pachteinnahmen noch vor Antritt der Admodiation an die Grafen von Waldeck jeweils 2000 Rtlr. gezahlt, so daß er derzeit selbst Ansprüche auf die streitigen Renten geltend machen könne.
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Appellation von einem Dekret der 1. Instanz vom 5. Mai 1713, das dem Appellanten auferlegte, alle Renten aus der Unterherrschaft Kinzweiler bis zur Abzahlung einer Hypothek von 2000 Rtlr. und den rückständigen Zinsen an die Erben von Weipeler zu bezahlen. Der Appellant vertritt die Auffassung, daß er für die Rückzahlung des Kredites nicht haftbar gemacht werden könne. Er sei zwar der Pächter der Herrschaft Kinzweiler aufgrund mehrerer Admodiationskontrakte mit den Grafen von Waldeck (1681, 1691, 1703), habe aber im Hinblick auf die zu erwartenden Pachteinnahmen noch vor Antritt der Admodiation an die Grafen von Waldeck jeweils 2000 Rtlr. gezahlt, so daß er derzeit selbst Ansprüche auf die streitigen Renten geltend machen könne.
AA 0627, 1197 - C 856/1942
AA 0627 Reichskammergericht, Teil II: C-D
Reichskammergericht, Teil II: C-D >> 1. Buchstabe C
1713 - 1714 (1681 - 1713)
Enthaeltvermerke: Kläger: Johann Bernhard Cotzhausen (Kotzhausen), Schultheiß und Rentmeister zu Kinzweiler (Kr. Aachen) Beklagter: Hermann Joseph, Anna Katharina und Antonia Josepha von Weipeler zu Köln, Erben und Kinder des verst. kurfürstl. pfälz. Hofkammerrats von Weipeler Prokuratoren (Kl.): Dr. Cornelius Lindheimer 1713 - Subst.: Dr. G(eorg) A(ndreas) Geibel 1713 Prozeßart: Appellationis Instanzen: 1. Jül.-berg. Geheimer Rat (Präsident, Kanzler und Räte) zu Düsseldorf 1713 - 2. RKG 1713 - 1714 (1681 - 1713) Beweismittel: Dekret/Mandat vom 5. Mai 1713 (in Q 4). Admodiationsvertrag von 1681 betr. die Herrschaft Kinzweiler mit allem Zubehör und Gerechtigkeiten zwischen Graf Georg Friedrich von Waldeck und Johann Bernhard, dem Sohn des verst. Johann Dietherich Cotzhausen (Q 6). 2. Admodiationsvertrag von 1691 (Q 7). 3. Admodiationsvertrag von 1703 zwischen Ernst Friedrich, Herzog zu Sachsen-Hildburgausen, Jülich, Kleve und Berg, Enkel des Grafen Georg Friedrich von Waldeck, und Johann Bernhard Cotzhausen (Q 8). Beschreibung: 1,5 cm, 40 Bl., lose; Q 1 - 15.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
21.04.2026, 09:39 MESZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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- 1.4. Reichsbehörden (Tektonik)
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- Reichskammergericht AA 0627 (Tektonik)
- Reichskammergericht, Teil II: C-D (Bestand)
- 1. Buchstabe C (Gliederung)