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Cles Moller zu Igstadt und seine Ehefrau Anna bestätigen dem Mainzer Kloster Altenmünster (Äbtissin Kunigunde von Lindau, Priorin Katharina Kauff) die laut inserierter Urkunde unter näheren Bedingungen erfolgte Verpachtung der Klostermühle zu Igstadt nebst Zubehör, wofür sie andere benannte Ländereien als Unterpfand setzen, auf 20 Jahre.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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