Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. In unserer Datenschutzerklärung finden Sie weitere Informationen. Dort können Sie Ihre Cookie-Einstellungen jederzeit ändern.
Rhein-Wupper-Kreis (Bestand)
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Kreisarchiv Rheinisch-Bergischer Kreis (Archivtektonik) >> Vorgängerkreise des Rheinisch-Bergischen Kreises >> Rhein-Wupper Kreis >> Best. 50 Rhein-Wupper-Kreis
1853-1983
2014 wurde für das Kreisarchiv des Rheinisch-Bergischen Kreises ein neues Leitbild aufgestellt. Die Entscheidungsträger wollten, dass das Kreisarchiv sich wieder auf seine nach dem Archivgesetz NW vorgeschriebenen Aufgaben konzentriert und vor allem den Registraturbildner Rheinisch-Bergischer Kreis archiviert und dokumentiert. Das Leitbild beschreibt kurz und knapp die Zielrichtung der Überlieferung des Kreisarchivs und seine Hauptaufgaben und ist die Grundlage für das nachfolgende Dokumentationsprofil und auch die Schriftgutordnung.
Das Leitbild des Archivs wurde zunächst bei der Bewertung der Rückstände innerhalb der Registraturen umgesetzt und bei der Bewertung des Zwischenarchivs, das aufgelöst wurde.
Auch die bereits ins Archiv übernommenen Bestände wurden nach dem Leitbild erneut bewertet. Das Kreisarchiv wurde ehemals nach archivischen Grundsätzen aufgebaut. Da das Archiv dann jedoch lange Zeit nicht durch einen Archivar besetzt war, wurden archivische Grundsätze wie etwa das Provenienzprinzip bei der Bestandsbildung nicht berücksichtigt. Im Rahmen einer Bestandsrevision wurde 2016 also das Leitbild auch auf die Archivbestände angewendet, der Datenbestand der Archivdatenbank aktualisiert und eine Umverpackung in säurefreie Kartonagen durchgeführt. Es wurde dabei versucht, die Provenienzen wieder herzustellen und Provenienzbestände aufzubauen.
Der Bestand Best. 50 ist ehemals im Sammelbestand RBK I erschlossen worden. Die Verzeichnungseinheiten zur Provenienz Rhein-Wupper Kreis wurden dann im Mai 2016 aus dem Bestand RBK I herausgezogen und zum neuen Bestand Best. 50 zusammengefasst und neu klassifiziert.
Geschichte des Kreises:
Der Kreis entstand durch Zusammenschluss der Kreise Solingen und Lennep, der aufgrund des Gesetzes über die kommunale Neugliederung des rheinisch-westfälischen Industriegebietes am 1. August 1929 durchgeführt wurde.
Aufgrund dieses Gesetzes wurden die Stadt Lennep und weitere Gemeinden aus dem Kreis Lennep ausgegliedert und in die kreisfreie Stadt Remscheid eingemeindet, die schon 1888 den Kreis verlassen hatte. Auch die 1896 aus dem Landkreis Solingen ausgeschiedene kreisfreie Stadt Solingen, trotz der fehlenden Kreisangehörigkeit weiterhin Kreissitz des Landkreises, wurde auf dessen Kosten vergrößert.
Die verbliebenen Städte und Gemeinden der beiden Kreise wurden zum Kreis Solingen-Lennep vereint. Am 3. August 1931 erfolgte die Umbenennung in Rhein-Wupper-Kreis, was dem Umstand Rechnung trug, dass die bislang namensgebenden Städte Solingen und Lennep dem Kreis nicht angehörten. Der neue Name nahm Bezug auf die Lage des Kreisgebietes an den Flüssen Rhein und Wupper. Den neuen Kreis bildeten anfänglich die 20 Städte und Gemeinden Baumberg, Bergisch Neukirchen, Burg an der Wupper, Burscheid, Dabringhausen, Dhünn, Hitdorf, Hückeswagen, Leichlingen, Lützenkirchen, Monheim, Opladen, Radevormwald, Rheindorf, Richrath-Reusrath, Schlebusch, Steinbüchel, Wermelskirchen, Wiesdorf und Witzhelden. Im Kreis bestanden zunächst drei Ämter, das Amt Dabringhausen mit den Gemeinden Dabringhausen und Dhünn, das Amt Monheim mit den Gemeinden Monheim und Baumberg sowie das Amt Schlebusch mit den Gemeinden Lützenkirchen, Schlebusch und Steinbüchel.
Rheindorf, Schlebusch, Steinbüchel und Wiesdorf bildeten 1930 die neue Stadt Leverkusen. Gleichzeitig wurde Lützenkirchen nach Opladen eingemeindet.
Die Gemeinde Richrath-Reusrath wurde 1936 in Langenfeld (Rhld.) umbenannt.
Das Amt Dabringhausen wurde 1938 aufgelöst. Gleichzeitig wurde das Amt Wermelskirchen gebildet, bestehend aus der Stadt Wermelskirchen sowie den Gemeinden Dabringhausen und Dhünn.
Die Stadt Hitdorf wurde 1939 in das Amt Monheim eingegliedert.
Die Gemeinde Langenfeld (Rhld.) erhielt 1948 die Stadtrechte.
Baumberg wurde 1951 nach Monheim eingemeindet.
Leverkusen schied am 1. Januar 1955 als neuer Stadtkreis aus dem Rhein-Wupper-Kreis aus.
Hitdorf wurde 1960 nach Monheim eingemeindet. Im selben Jahr erhielt die Gemeinde Monheim das Stadtrecht.
Im Zuge der nordrhein-westfälischen Gebietsreform wurde der Rhein-Wupper-Kreis gemäß § 24 Abs. 4 des Köln-Gesetzes mit Wirkung zum 1. Januar 1975 aufgelöst. Gleichzeitig wurden teilweise die Gemeindegrenzen neu gezogen:
Burg an der Wupper wurde in die Stadt Solingen eingemeindet.
Bergisch Neukirchen und Opladen wurden in die Stadt Leverkusen eingemeindet.
Dabringhausen und Dhünn wurden in die Stadt Wermelskirchen eingemeindet; das Amt Wermelskirchen wurde aufgehoben.
Monheim wurde zunächst zwischen Düsseldorf und Leverkusen aufgeteilt, die Ratsmitglieder legten jedoch Verfassungsbeschwerde ein. Der Verwaltungsgerichtshof in Münster gab dieser Recht und Monheim wurde mit Wirkung zum 1. Juni 1976 eine eigenständige Stadt im Kreis Mettmann. Hitdorf verblieb allerdings bei Leverkusen.
Witzhelden wurde in die Stadt Leichlingen eingemeindet.
Die Ortschaft Bergisch Born, die bis dahin auf die Städte Hückeswagen, Wermelskirchen und Remscheid verteilt war, kam vollständig zur kreisfreien Stadt Remscheid.
Burscheid, Leichlingen und Wermelskirchen wurden dem Rheinisch-Bergischen Kreis zugeordnet.
Hückeswagen und Radevormwald wurden dem Oberbergischen Kreis zugeordnet.
Langenfeld wurde dem Kreis Mettmann zugeordnet.
Landräte:
1929-1933: Peter Trimborn
1933-1935: Fritz Mißmahl
1935-1936: Rudolf Murray (vertretungsweise)
1937-1940: Georg Horstmann
1940-1942: Friedrich Wilhelm Dombois (vertretungsweise)
1942-1945: Reinfried von Baumbach
1945: Franz Redies
1946: Friedrich Hofacker (SPD)
1946-1948: Eugen Schneider (CDU)
1948-1958: Wilhelm Gladbach (CDU)
1958-1961: Ewald Flamme (SPD)
1961-1964: Wilhelm Gladbach (CDU)
1964-1974: Wilhelm Helf (SPD)
2014 wurde für das Kreisarchiv des Rheinisch-Bergischen Kreises ein neues Leitbild aufgestellt. Die Entscheidungsträger wollten, dass das Kreisarchiv sich wieder auf seine nach dem Archivgesetz NW vorgeschriebenen Aufgaben konzentriert und vor allem den Registraturbildner Rheinisch-Bergischer Kreis archiviert und dokumentiert. Das Leitbild beschreibt kurz und knapp die Zielrichtung der Überlieferung des Kreisarchivs und seine Hauptaufgaben und ist die Grundlage für das nachfolgende Dokumentationsprofil und auch die Schriftgutordnung.
Das Leitbild des Archivs wurde zunächst bei der Bewertung der Rückstände innerhalb der Registraturen umgesetzt und bei der Bewertung des Zwischenarchivs, das aufgelöst wurde.
Auch die bereits ins Archiv übernommenen Bestände wurden nach dem Leitbild erneut bewertet. Das Kreisarchiv wurde ehemals nach archivischen Grundsätzen aufgebaut. Da das Archiv dann jedoch lange Zeit nicht durch einen Archivar besetzt war, wurden archivische Grundsätze wie etwa das Provenienzprinzip bei der Bestandsbildung nicht berücksichtigt. Im Rahmen einer Bestandsrevision wurde 2016 also das Leitbild auch auf die Archivbestände angewendet, der Datenbestand der Archivdatenbank aktualisiert und eine Umverpackung in säurefreie Kartonagen durchgeführt. Es wurde dabei versucht, die Provenienzen wieder herzustellen und Provenienzbestände aufzubauen.
Der Bestand Best. 50 ist ehemals im Sammelbestand RBK I erschlossen worden. Die Verzeichnungseinheiten zur Provenienz Rhein-Wupper Kreis wurden dann im Mai 2016 aus dem Bestand RBK I herausgezogen und zum neuen Bestand Best. 50 zusammengefasst und neu klassifiziert.
Geschichte des Kreises:
Der Kreis entstand durch Zusammenschluss der Kreise Solingen und Lennep, der aufgrund des Gesetzes über die kommunale Neugliederung des rheinisch-westfälischen Industriegebietes am 1. August 1929 durchgeführt wurde.
Aufgrund dieses Gesetzes wurden die Stadt Lennep und weitere Gemeinden aus dem Kreis Lennep ausgegliedert und in die kreisfreie Stadt Remscheid eingemeindet, die schon 1888 den Kreis verlassen hatte. Auch die 1896 aus dem Landkreis Solingen ausgeschiedene kreisfreie Stadt Solingen, trotz der fehlenden Kreisangehörigkeit weiterhin Kreissitz des Landkreises, wurde auf dessen Kosten vergrößert.
Die verbliebenen Städte und Gemeinden der beiden Kreise wurden zum Kreis Solingen-Lennep vereint. Am 3. August 1931 erfolgte die Umbenennung in Rhein-Wupper-Kreis, was dem Umstand Rechnung trug, dass die bislang namensgebenden Städte Solingen und Lennep dem Kreis nicht angehörten. Der neue Name nahm Bezug auf die Lage des Kreisgebietes an den Flüssen Rhein und Wupper. Den neuen Kreis bildeten anfänglich die 20 Städte und Gemeinden Baumberg, Bergisch Neukirchen, Burg an der Wupper, Burscheid, Dabringhausen, Dhünn, Hitdorf, Hückeswagen, Leichlingen, Lützenkirchen, Monheim, Opladen, Radevormwald, Rheindorf, Richrath-Reusrath, Schlebusch, Steinbüchel, Wermelskirchen, Wiesdorf und Witzhelden. Im Kreis bestanden zunächst drei Ämter, das Amt Dabringhausen mit den Gemeinden Dabringhausen und Dhünn, das Amt Monheim mit den Gemeinden Monheim und Baumberg sowie das Amt Schlebusch mit den Gemeinden Lützenkirchen, Schlebusch und Steinbüchel.
Rheindorf, Schlebusch, Steinbüchel und Wiesdorf bildeten 1930 die neue Stadt Leverkusen. Gleichzeitig wurde Lützenkirchen nach Opladen eingemeindet.
Die Gemeinde Richrath-Reusrath wurde 1936 in Langenfeld (Rhld.) umbenannt.
Das Amt Dabringhausen wurde 1938 aufgelöst. Gleichzeitig wurde das Amt Wermelskirchen gebildet, bestehend aus der Stadt Wermelskirchen sowie den Gemeinden Dabringhausen und Dhünn.
Die Stadt Hitdorf wurde 1939 in das Amt Monheim eingegliedert.
Die Gemeinde Langenfeld (Rhld.) erhielt 1948 die Stadtrechte.
Baumberg wurde 1951 nach Monheim eingemeindet.
Leverkusen schied am 1. Januar 1955 als neuer Stadtkreis aus dem Rhein-Wupper-Kreis aus.
Hitdorf wurde 1960 nach Monheim eingemeindet. Im selben Jahr erhielt die Gemeinde Monheim das Stadtrecht.
Im Zuge der nordrhein-westfälischen Gebietsreform wurde der Rhein-Wupper-Kreis gemäß § 24 Abs. 4 des Köln-Gesetzes mit Wirkung zum 1. Januar 1975 aufgelöst. Gleichzeitig wurden teilweise die Gemeindegrenzen neu gezogen:
Burg an der Wupper wurde in die Stadt Solingen eingemeindet.
Bergisch Neukirchen und Opladen wurden in die Stadt Leverkusen eingemeindet.
Dabringhausen und Dhünn wurden in die Stadt Wermelskirchen eingemeindet; das Amt Wermelskirchen wurde aufgehoben.
Monheim wurde zunächst zwischen Düsseldorf und Leverkusen aufgeteilt, die Ratsmitglieder legten jedoch Verfassungsbeschwerde ein. Der Verwaltungsgerichtshof in Münster gab dieser Recht und Monheim wurde mit Wirkung zum 1. Juni 1976 eine eigenständige Stadt im Kreis Mettmann. Hitdorf verblieb allerdings bei Leverkusen.
Witzhelden wurde in die Stadt Leichlingen eingemeindet.
Die Ortschaft Bergisch Born, die bis dahin auf die Städte Hückeswagen, Wermelskirchen und Remscheid verteilt war, kam vollständig zur kreisfreien Stadt Remscheid.
Burscheid, Leichlingen und Wermelskirchen wurden dem Rheinisch-Bergischen Kreis zugeordnet.
Hückeswagen und Radevormwald wurden dem Oberbergischen Kreis zugeordnet.
Langenfeld wurde dem Kreis Mettmann zugeordnet.
Landräte:
1929-1933: Peter Trimborn
1933-1935: Fritz Mißmahl
1935-1936: Rudolf Murray (vertretungsweise)
1937-1940: Georg Horstmann
1940-1942: Friedrich Wilhelm Dombois (vertretungsweise)