Die Schöffen von Xanten bekunden, dass vor ihnen Beel von Wissel (Wisschel), ihre Tochter Aleyd, Jakob von Well und seine Ehefrau Gryet bekannt haben, dass sie für eine ihnen bezahlte und genügende Geldsumme an Johann Culen und seine Ehefrau Jutte ihr Haus und Erbe in der Stadt Xanten in der Rheinstraße zwischen den Häusern Johann Kemeners und Engelkens von Esserden (Escherden) sowie einen Hof gen. Kohlgarten zwischen dem Haus desselben Engelken und der Scheuer des Nolde inger Schuren erblich verkauft haben. Die Verkäufer haben auf Haus und Hof mit Mund, Hand und Halm wie nach des Landes Recht üblich zugunsten Johanns und Juttes und ihrer Erben verzichtet, die darüber frei verfügen können. - Ankündigung des Schöffensiegels. Gegeven 1388 des manendaghs na sunt Katherinen dach der heliger ioncfrouwen.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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