Durchführung der Verordnung über die Währungsreform vom 21. Juni 1948.- Mitarbeit, Entwürfe
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BArch DP 1/8003
BArch DP 1 Ministerium der Justiz
Ministerium der Justiz >> DP 1 Ministerium der Justiz, Deutsche Justizverwaltung (DJV)/ MdJ bis 1952 >> Hauptarbeitsgebiet III: Gesetzgebung, Zentralverordnungsblatt, Öffentlichkeitsarbeit >> Abteilung 5: Öffentliches Recht, Zivilrecht, Gesetzesarchiv
1948 - 1951, 1954
Enthält v.a.:
Auslegung der Ziffer 21 der Währungsreformverordnung (Umgang mit Überweisungen und sonstigen Aufträgen, welche vor der Währungsreform bei Post, Banken und Sparkassen eintrafen, aber erst nach der Reform ausgeführt wurden)
Auswirkungen der Währungsreform auf Vorschüsse, Kredite, Altschulden, Pfandgelder und Grundpfandrechte (z.B. Hypothek)
Anordnung über die Verrechnung von Zahlungen zwischen den östlichen und westlichen Besatzungszonen Deutschlands
Anordnung zur Durchführung der Verordnung über die Währungsreform in der SBZ
Änderung der Ziffer 18 der Währungsreformverordnung (Umwertung der innerdeutschen Schuld- und Vertragsverpflichtungen)
Stellungnahmen zur Erfüllung von Forderungen aus den Westzonen (u.a. Einzelfall Reinhold Grötzsch/ Engelsdorf)
Umschreibung von Schuldtiteln nach der Währungsreform
Enthält auch:
Urteil des AG Jena vom 17. Dez. 1948 in der Zivilsache Günther Reimann ./. Land Thüringen um Höhe der Rückzahlung eines Vorschusses
Urteil des AG Pirna vom 13. Dez. 1949 in der Zivilsache Willy Illner ./. Dr. Heinz Gebler um Rückzahlung eines Vorschusses
Auslegung der Ziffer 21 der Währungsreformverordnung (Umgang mit Überweisungen und sonstigen Aufträgen, welche vor der Währungsreform bei Post, Banken und Sparkassen eintrafen, aber erst nach der Reform ausgeführt wurden)
Auswirkungen der Währungsreform auf Vorschüsse, Kredite, Altschulden, Pfandgelder und Grundpfandrechte (z.B. Hypothek)
Anordnung über die Verrechnung von Zahlungen zwischen den östlichen und westlichen Besatzungszonen Deutschlands
Anordnung zur Durchführung der Verordnung über die Währungsreform in der SBZ
Änderung der Ziffer 18 der Währungsreformverordnung (Umwertung der innerdeutschen Schuld- und Vertragsverpflichtungen)
Stellungnahmen zur Erfüllung von Forderungen aus den Westzonen (u.a. Einzelfall Reinhold Grötzsch/ Engelsdorf)
Umschreibung von Schuldtiteln nach der Währungsreform
Enthält auch:
Urteil des AG Jena vom 17. Dez. 1948 in der Zivilsache Günther Reimann ./. Land Thüringen um Höhe der Rückzahlung eines Vorschusses
Urteil des AG Pirna vom 13. Dez. 1949 in der Zivilsache Willy Illner ./. Dr. Heinz Gebler um Rückzahlung eines Vorschusses
Deutsche Justizverwaltung (DJV), 1945-1949
Akte
deutsch
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
24.04.2026, 12:52 MESZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
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- Deutsche Demokratische Republik mit sowjetischer Besatzungszone (1945-1990) (Tektonik)
- Justiz (Tektonik)
- Ministerium der Justiz (Bestand)
- DP 1 Ministerium der Justiz, Deutsche Justizverwaltung (DJV)/ MdJ bis 1952 (Gliederung)
- Hauptarbeitsgebiet III: Gesetzgebung, Zentralverordnungsblatt, Öffentlichkeitsarbeit (Gliederung)
- Abteilung 5: Öffentliches Recht, Zivilrecht, Gesetzesarchiv (Gliederung)