Johann von Glimmental (Glymendal) quittiert Johann Grafen zu Sp. über 18 Mainzer (mentsch) Gulden für einen Zelter, den er ihm verkauft hat, sowie über 32 Gulden für ein Pferd, das Johann beim Grafen verdorben ist. Er sagt den Grafen davon und von allen Schulden für Kost und Verlust von Hengsten und Pferden bis zu diesem Tag los; ausgenommen ist das jährlich fällige Mannlehen. Siegel des Ausstellers.

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv