Werden. -Johann Heinrich Fröling bekundet, dass Abt Bernhard ihn nach dem Tod seines Vaters Johann Dietrich Fröhling mit dem Lehngut Fröhlingsgut im Amt Bochum und Kirchspiel Wattenscheid zu Günnigfeld zu Dienstmannsrecht belehnt hat. Er hat gehuldigt im Beisein der Dienstmanns-Lehnmannen Wilhelm Dorman, Bürgers zu Werden, und Anton Fruchtwinckel. - Or., Unterschrift