Kurfürst Philipp von der Pfalz verkündet in Streitigkeiten zwischen seinem Amtmann zu Kreuznach, Swicker (Schwicker) von Sickingen, einer- und Katharina von Sickingen, Witwe Georgs (Jorgen) von Schauenburg des Älteren, andererseits um 1.750 Gulden, die Swicker von Barbara von Sickingen, Witwe Heinrichs von Weingarten, gegeben werden sollten, sowie um das Dorfs Ingenheim die gütliche Entscheidung seiner Räte: Swicker soll Katherina 500 Gulden in Gold bis Pfingsten zahlen, wonach dann die Angelegenheit geschlichtet ist. Katharina hatte eingewandt, dass der Verkauf Ingenheims seitens ihrer Schwester Barbara gemäß einem Vertrag zwischen den Geschwistern nicht gültig gewesen wäre und ihr als Erbe ihrer Schwester die 1.750 Gulden zufallen sollten. Swicker verwies auf den nach dem Kauf lange Zeit unangefochtenen Besitz und das Wissen seines Vetters Swicker von Schauenberg um die Sache. Die fünf beteiligten Räte des Pfalzgrafen waren: der Kanzler Johann Kämmerer von Dalberg, Postulat (postulirter) des Stifts zu Worms; der Hofmeister Blicker Landschad von Steinach; Doktor Hartmann von Eppingen; Doktor Bernhard Fröwis; Dieter von Handschuhsheim.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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