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Wenzeslaus von Böhmen, Herzog von Luxemburg und Brabant, erklärt, daß die mit Zustimmung des Kapitels B. M. V. zu Aachen seitens der dem erstern zugehörigen Villa Mortirs im Land Dalhem ihm gezahlte einmalige Subvention keinerlei erbliche Auflage begründen könne, vielmehr an dem bisherigen Recht und Herkommen nichts ändere. Datum Bruxelle mensis Octobris die decima anno domini Millesimo tricesimo quinquagesimo nono.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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