Die Herrschaft von Schaubeck (Schaubeckh) und Kleinbottwar und der Marktflecken Steinheim, vertreten durch den Schultheißen Johann Georg Hartmann und Amtsbürgermeister Johann Georg Zeither, legen ihre Streitigkeiten über das Weidegeld für die drei Jahrgänge zwischen 1691 und 1694 folgendermaßen bei: Da die Herrschaft ihre Weiderechte 1693 wegen der französischen Invasion nicht in Anspruch nehmen konnte, verzichtet der Marktflecken auf das Weidegeld dieses Jahres. Für die Jahre 1692 und 1694 hat die Herrschaft je 4 rheinische Gulden zu zahlen. Die Herrschaft muß künftig jährlich auf Lichtmeß (2.2.) ihre Schafweide bei dem Marktflecken anmelden; kann sie ihre Rechte im betreffenden Jahr nicht wahrnehmen, braucht sie das Weidegeld nicht zu bezahlen. Versäumt sie die Anmeldung der Schafweide, hat sie auf jeden Fall das angesetzte Weidegeld in Höhe von 4 rhein. Gulden zu zahlen Abschrift, Lagerbuch von Schaubeck und Kleinbottwar, 1719, S. 33-37 (PL 17 II Bü 92)

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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