Ratsältere, Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm bekennen: Vor dem versammelten Rat erscheinen der Ulmer Bürger und Pfarrer in Altheim [Alb/Alb-Donau-Kreis] Johann Meerroth als Bräutigam sowie die ledige Ulmer Bürgerin Anna Maria Holl als Braut. Begleitet werden sie von dem Gerichtsschreiber Johann Frick und dem Chirurgen Philipp Wilhelm Kiesling als Pfleger der Kinder des Bräutigams Anna Barbara und Johann aus seiner vorigen zweiten Ehe mit Ursula geborene Strohmeyer sowie dem Ratskonsulenten Johann Leonhard Holl als Beistand der Braut. Die Brautleute haben dem Rat einen zwischen ihnen am 28. Februar 1782 geschlossenen Ehevertrag [vgl. A Urkunden Heiratsverträge 442] vorgelegt und um dessen Bestätigung gebeten, da die Kinder des Bräutigams noch minderjährig sind und daher der Pflegschaft des Rats unterstehen. Nach Prüfung des Vertrags entscheidet der Rat, dass dieser gemäß den Bestimmungen des Ulmer Stadtrechts geschlossen wurde und eine ausreichende Versorgung der Kinder des Bräutigams vorsieht. Daher kann er unter dem Stadtgerichtssiegel ausgefertigt werden und erlangt dann Rechtskraft.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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