Durch Vermittlung des kurmainzischen Oberschultheißen von Eberstal, Johann Heinrich Münch, schließen die Gemeinden Sindeldorf und Diebach einen Vergleich in dem festgelegt wird, daß der Weidgang nur auf eigene Markung beschränkt werden soll. Die Markungsgrenze soll versteint werden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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