Die Klägerin beansprucht die Leibzucht an allen von ihrem Mann (laut Ehevertrag) und dessen Bruder Lothar (laut durch Testament bestätigter Erklärung) stammenden Besitzungen. Sie wendet sich gegen Bestrebungen des Grafen von Manderscheid, Teile als heimgefallene Mannlehen an sich zu ziehen (es handle sich um bereits mehrfach in der weiblichen Linien vererbte Güter), und ihrer Schwiegersöhne, die andere Teile durch den Kölner Offizial und den jül.-berg. Hofrat in Beschlag legen lassen wollten. Sie wendet sich an das RKG, um den Streit um den gesamten, unter verschiedenen Herrschaften liegenden Besitz in einem Verfahren auszutragen.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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