Hermann van dem Borne, Freigraf des Freigerichts zu Brüninghausen ("Brunnynchusen") [Stadt Dortmund], fällt zusammen mit anderen Freigrafen und den Schöffen am Freigericht ein Urteil in dem Rechtsstreit zwischen den Gebrüdern Zwicker aus Memmingen und der Stadt Kempten. Das Freigericht spricht die Stadt Kempten des Mordes an Johann Zwicker schuldig und verurteilt sie, dafür seinen Brüdern Wiedergutmachung zu leisten. Außerdem soll sie ihnen alle zugefügten Schäden ersetzen. Der Freigraf befiehlt allen Reichsuntertanen, den Gebrüdern Zwicker bei der Durchsetzung des Urteils behilflich zu sein.