Martin Ungmach auf dem Burgösch sowie Jakob und Hans Schöll, Brüder, wegen verbotenen Fischens im Gewässer ihrer Herren, Gangolf und Walter von Hohengeroldseck und Sulz, zu Sulz gef., jedoch auf Fürbitten ehrbarer Personen und nach Bezahlung einer Entschädigungssumme freigel., schwören U.