mandati [poenalis] sine clausula [cum citatione]. Die Kl. erwirken im wegen der Inhaftierung ihres Ehemannns bzw. ihres Verwandten Nicolaus Krell eingeleiteten RKG-Prozess 1594 ein Mandat zur kurzfristigen Klageerhebung gegen den Inhaftierten bzw. dessen Freilassung. Dieses Mandat wird im RKG-Urteil von 1596 (nicht in der Akte enthalten, aber mehrfach erwähnt) durch ein mandatum arctius (geschärftes Mandat) mit Androhung der Reichsacht bekräftigt. Gegen das Urteil von 1596 leiten die Bekl. ein Revisionsverfahren vor dem RKG ein. 1597, 1598 und 1600 gestellte Anträge der Kl. zur Vollstreckung des Urteils von 1596 trotz des laufenden Revisionsverfahrens (Q 47, 56) werden von der Gegenpartei zurückgewiesen.

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Sächsisches Staatsarchiv
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