mandati [poenalis] sine clausula [cum citatione]. Die Kl. erwirken im wegen der Inhaftierung ihres Ehemannns bzw. ihres Verwandten Nicolaus Krell eingeleiteten RKG-Prozess 1594 ein Mandat zur kurzfristigen Klageerhebung gegen den Inhaftierten bzw. dessen Freilassung. Dieses Mandat wird im RKG-Urteil von 1596 (nicht in der Akte enthalten, aber mehrfach erwähnt) durch ein mandatum arctius (geschärftes Mandat) mit Androhung der Reichsacht bekräftigt. Gegen das Urteil von 1596 leiten die Bekl. ein Revisionsverfahren vor dem RKG ein. 1597, 1598 und 1600 gestellte Anträge der Kl. zur Vollstreckung des Urteils von 1596 trotz des laufenden Revisionsverfahrens (Q 47, 56) werden von der Gegenpartei zurückgewiesen.
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mandati [poenalis] sine clausula [cum citatione]. Die Kl. erwirken im wegen der Inhaftierung ihres Ehemannns bzw. ihres Verwandten Nicolaus Krell eingeleiteten RKG-Prozess 1594 ein Mandat zur kurzfristigen Klageerhebung gegen den Inhaftierten bzw. dessen Freilassung. Dieses Mandat wird im RKG-Urteil von 1596 (nicht in der Akte enthalten, aber mehrfach erwähnt) durch ein mandatum arctius (geschärftes Mandat) mit Androhung der Reichsacht bekräftigt. Gegen das Urteil von 1596 leiten die Bekl. ein Revisionsverfahren vor dem RKG ein. 1597, 1598 und 1600 gestellte Anträge der Kl. zur Vollstreckung des Urteils von 1596 trotz des laufenden Revisionsverfahrens (Q 47, 56) werden von der Gegenpartei zurückgewiesen.
10690 Reichskammergericht, Nr. 82 (Zu benutzen im Hauptstaatsarchiv Dresden)
10690 Reichskammergericht
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1594 - 1600
Enthält: Kläger/Antragsteller: 1) Margaretha Krell, geb.Grieben, Ehefrau Nicolaus Krells, 2) Matthes Krell, Bürger zu Erfurt ./.
Beklagter/Antragsgegner: 1) Friedrich Wilhelm I., Herzog von Sachsen-Altenburg, als Vormund Christians II., Kurfürst von Sachsen, und Administrator von Kursachsen, 2) Johann Georg, Kurfürst von Brandenburg, als Vormund Christians II., Kurfürst von Sachsen, und Administrator von Kursachsen
Prokuratoren Kl.: Dr. Marsilius Bergner 1594
Prokuratoren Bekl.: Dr. Johann Gödelmann spätestens 1598 (wahrscheinlich auch schon 1594)
Inhalt/Beweismittel: Q 4 Bekl. an Ausschuss der Sächsischen Landstände: Befehl zur Klageerhebung gegen Krell innerhalb von vier Monaten 1594
Q 14, 17, 37, 39 Notariatsinstrumente über den Fortgang des Verfahrens gegen Krell in Sachsen 1595 - 1596
Q 55, ohne Q Darlegungen des kursächsischen Prokurators Johann Gödelmann, dass Kursachsen wegen des laufenden Revisionsverfahrens von der Rechtsprechung des RKG befreit sei 1598, 1600
Ist-Bestand der Akte: Q 1-56 (ohne 3, 7, 10, 12-13, 16, 23-24, 27, 30, 35, 40, 42, 44-46) und 8 weitere Schriftstücke
Beklagter/Antragsgegner: 1) Friedrich Wilhelm I., Herzog von Sachsen-Altenburg, als Vormund Christians II., Kurfürst von Sachsen, und Administrator von Kursachsen, 2) Johann Georg, Kurfürst von Brandenburg, als Vormund Christians II., Kurfürst von Sachsen, und Administrator von Kursachsen
Prokuratoren Kl.: Dr. Marsilius Bergner 1594
Prokuratoren Bekl.: Dr. Johann Gödelmann spätestens 1598 (wahrscheinlich auch schon 1594)
Inhalt/Beweismittel: Q 4 Bekl. an Ausschuss der Sächsischen Landstände: Befehl zur Klageerhebung gegen Krell innerhalb von vier Monaten 1594
Q 14, 17, 37, 39 Notariatsinstrumente über den Fortgang des Verfahrens gegen Krell in Sachsen 1595 - 1596
Q 55, ohne Q Darlegungen des kursächsischen Prokurators Johann Gödelmann, dass Kursachsen wegen des laufenden Revisionsverfahrens von der Rechtsprechung des RKG befreit sei 1598, 1600
Ist-Bestand der Akte: Q 1-56 (ohne 3, 7, 10, 12-13, 16, 23-24, 27, 30, 35, 40, 42, 44-46) und 8 weitere Schriftstücke
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.12.2025, 15:24 MEZ