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Testament der Eheleute Schneideramtsverwandter David Storm (Stormb) (Ksp. Ludgeri) und Anna Brüning vom 14. Januar 1643, verkündet am 27. April 1643 nach dem Tode der Frau.
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Testament der Eheleute Schneideramtsverwandter David Storm (Stormb) (Ksp. Ludgeri) und Anna Brüning vom 14. Januar 1643, verkündet am 27. April 1643 nach dem Tode der Frau.
Enthält: Gegenseitige Erbeinsetzung. Vermächtnisse erhalten seitens des Mannes 1. sein Bruder Wilhelm, Ludgeripförtner, 2. sein Vetter Gördt Wermeling, Schneider, 3. Theodor Eickman im Benediktinerorden; - seitens der Frau 1. Maria Brüning, Witwe Kock zu Enniger oder deren Tochter Katharina, 2. ihr Vetter Jorgen Potthoff zu Warendorff und dessen Söhne Berndt und Herman, 3. ihre Möddern Elsken und Sara Brüning zu Verden (Veerden) in Friesland, 4. die Tochter des Johan Brüning in Emden, 5. Jf. Anna Twenhöven im Kloster Nysing, 6. Agnes Twenhöven, Frau Christoffer Molner, 7.Elsken Twenhöven, 8. Katharina und Enneken, Töchter des + Berndt Halsbandt, 9. Geschwister Margarete und Friedrich Heselman, 10. Elsken Heselman. Zeugen: Bernard Widthölter, Notar, und Johan Krechting. Von Rats wegen: Dr. med. Bernhard Rottendorpf.
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.