Im Streit zwischen den Brüdern Christoph und Sebastian Pflügl samt ihren Hofmarksuntertanen zu Neuenchieming und dem Maximilian Keutzl, der zu Neuenchieming eine Sägemühle errichtet und seine zwei Kästen eingezäunt und damit den Weg versperrt hat, erlassen Hofmeister und Räte folgendes Urteil: Keutzl sei nicht berechtigt, eine Sägemühle zu errichten, die Kästen sollen so stehen bleiben, wie sie sind, doch soll niemand am Durchgang gehindert werden.; S: Herzog Albrecht [V. von Bayern], Sekretsiegel

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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