Johannes [III. Hablützel], Abt von Weingarten, verleiht Hans Seger und Ehefrau Madlena Spechtin auf Lebenszeit das Gut in Kümmerazhofen, das durch Tod Hans Spechts frei wurde. Die Beliehenen müssen es persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen nichts entfremden und den zum Gut gehörenden Wald nur für den Eigenbedarf an Bau- und Brennholz nutzen. Eichen und andere fruchttragende ("berende") Bäume dürfen sie nicht fällen. Jährlich entrichten sie zu Martini bzw. den üblichen Zeiten Zins und Hubgült ausweislich von Urbar und Rödel, nämlich 10 Scheffel beiderlei Korns, 4 lb d (gestrichen, stattdessen am Rand: 4 fl), Hühner und Hennen laut der Rödel, 100 Eier, alles in Ravensburger Maß und Währung. Auf Anforderung müssen sie Fuhrdienste mit ihrem Gespann ("meni") für die übliche Entlohnung leisten. Laut Ehrschatzprotokoll zahlen sie 150 fl Ehrschatz, davon 50 bar und danach jährlich 33 fl 5 Batzen. Das Gut fällt heim bei Tod oder Verletzung der Leihebedingungen, desgleichen bei Eingehen einer Ungenossamenehe. Es muß dann mit Dritteil, Heu- und Strohrichte zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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