Johannes [III. Hablützel], Abt von Weingarten, verleiht Hans Seger und Ehefrau Madlena Spechtin auf Lebenszeit das Gut in Kümmerazhofen, das durch Tod Hans Spechts frei wurde. Die Beliehenen müssen es persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen nichts entfremden und den zum Gut gehörenden Wald nur für den Eigenbedarf an Bau- und Brennholz nutzen. Eichen und andere fruchttragende ("berende") Bäume dürfen sie nicht fällen. Jährlich entrichten sie zu Martini bzw. den üblichen Zeiten Zins und Hubgült ausweislich von Urbar und Rödel, nämlich 10 Scheffel beiderlei Korns, 4 lb d (gestrichen, stattdessen am Rand: 4 fl), Hühner und Hennen laut der Rödel, 100 Eier, alles in Ravensburger Maß und Währung. Auf Anforderung müssen sie Fuhrdienste mit ihrem Gespann ("meni") für die übliche Entlohnung leisten. Laut Ehrschatzprotokoll zahlen sie 150 fl Ehrschatz, davon 50 bar und danach jährlich 33 fl 5 Batzen. Das Gut fällt heim bei Tod oder Verletzung der Leihebedingungen, desgleichen bei Eingehen einer Ungenossamenehe. Es muß dann mit Dritteil, Heu- und Strohrichte zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht.
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Johannes [III. Hablützel], Abt von Weingarten, verleiht Hans Seger und Ehefrau Madlena Spechtin auf Lebenszeit das Gut in Kümmerazhofen, das durch Tod Hans Spechts frei wurde. Die Beliehenen müssen es persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen nichts entfremden und den zum Gut gehörenden Wald nur für den Eigenbedarf an Bau- und Brennholz nutzen. Eichen und andere fruchttragende ("berende") Bäume dürfen sie nicht fällen. Jährlich entrichten sie zu Martini bzw. den üblichen Zeiten Zins und Hubgült ausweislich von Urbar und Rödel, nämlich 10 Scheffel beiderlei Korns, 4 lb d (gestrichen, stattdessen am Rand: 4 fl), Hühner und Hennen laut der Rödel, 100 Eier, alles in Ravensburger Maß und Währung. Auf Anforderung müssen sie Fuhrdienste mit ihrem Gespann ("meni") für die übliche Entlohnung leisten. Laut Ehrschatzprotokoll zahlen sie 150 fl Ehrschatz, davon 50 bar und danach jährlich 33 fl 5 Batzen. Das Gut fällt heim bei Tod oder Verletzung der Leihebedingungen, desgleichen bei Eingehen einer Ungenossamenehe. Es muß dann mit Dritteil, Heu- und Strohrichte zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 I U 1369
fasc. 011 n. 02
B 522 II U 1279
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 I Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden I
Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden I >> Urkunden
1568 März 16 (den fünf zechenden Marcii)
26,5 x 31,1 (Höhe x Breite)
Urkunden
Deutsch
Aussteller: Johannes [III. Hablützel], Abt von Weingarten
Empfänger: Hans Seger und Ehefrau Madlena Spechtin
Siegler: Aussteller
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 S., abg.
Empfänger: Hans Seger und Ehefrau Madlena Spechtin
Siegler: Aussteller
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 S., abg.
Hablützel, Johann III.; Abt von Weingarten
Seger, Hans
Seger, Madlena
Specht, Hans
Specht, Madlena
Weingarten, Johann III. Hablützel; Abt
Kümmerazhofen : Gaisbeuren, Bad Waldsee RV
Kümmerazhofen : Gaisbeuren, Bad Waldsee RV; Einwohner
Ravensburg RV; Maß
Ravensburg RV; Währung
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:24 MEZ
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