Anspruch auf Teilung von Gut, Haus und Hof zu Vischeln im Kirchspiel Waldniel, Amt Brüggen im Fstm. Jülich (nicht Fischeln, Krefeld !), mit 31 Morgen Artland, von denen jeder erst 60 Rtlr., zu Zeiten des RKG- Prozesses aber schon 100 Rtlr. wert war. Das Gut gehörte einst Veit und Fria Vischelen, die zwei Söhne und eine Tochter hatten. Ihr Sohn Gerhard, der Vater der Appellaten, erhielt den Hof, den beiden noch minderjährigen Kindern wurde lediglich ein Heiratsgeld von je 250 Rtlr. ausgesetzt. Nach Erreichen der Volljährigkeit und Eheschließung verlangte der Appellant vergeblich den Betrag und forderte darauf seinen Anteil am elterlichen Erbe.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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