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Graf Günther von Käfernburg verträgt sich mit seinen Schwägern Gottfried und Eberhard von Eppstein über die Gerichte an der Kahl vor dem Spessart, die er ihnen für eine in der Nähe von Steinheim anzuweisende Rente von 100 Malter Korn und Geldgefälle restituiert, ferner über die Gerichte und Güter zu Raunheim, Seilfurt und Rüsselsheim, über eine Kornrente zu Jügisheim (Guginsheim) und über die Erziehung und Ausstattung Gretes (Gredechin), seiner Tochter, über welche der Rat der Ritter Walther von Trenenberg und Rudolf von Sachsenhausen gehört werden soll.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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