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Graf Eberhard der Jüngere bescheinigt Eberhard dem Älteren den Empfang von 1734 fl. als Rest seines Leibgedings, von 350 fl. Jahreszins aus den ihm zustehenden 7000 fl., von 62 fl. Claus Murers Gült, 21 Hellern 8 Schilling zuhörig seiner Sänger und von 4000 fl. als Pauschalsumme, welche noch verrechnet werden soll.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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