Oberlin Kneller, Schultheiß, und genannte Mitglieder des Gerichts zu Zeutern beurkunden eine Gültverschreibung des Hans Nölpel und seiner Ehefrau Ottilie über 25 Gulden gegenüber Hans Walter und Martin Zimmermann als von Bischof Eberhard von Speyer und Propst von Weissenburg eingesetzte Verwalter der eingezogenen Güter des Wiedertäufers Hans Reinlin (Reinling, Rheinlin).

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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