Kaiser Friedrich III. gewährt Kurfürst Philipp von der Pfalz, dem er den Empfang der Regalien für zwei Jahre gestundet (geurlaupt) hat, ein weiteres Jahr Aufschub nach Datum dieser Urkunde.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...