Der Notar Everhard Kannengeißer zu Rheine bekundet, daß 1588 Mai 2 auf dem Holting der Altenrheiner Mark die Aussetzung von Schoett Johans Hofstätte auf die Mark, die vor vielen Jahren genehmigt wurde, bestätigt ist.

Show full title
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
Data provider's object view