Der Offizial und geistliche Richter des Hofes zu Münster bezeugt, dass Dietrich van der Tynnen, Kanoniker und Scholaster zu St. Ludgeri binnen Münster, erschien und für sich angab, dass er dem Senior und Kapitel der Kirche St. Ludgeri binnen Münster eine jährliche Rente zu einem Ort Goldes (1/4 Rheinischen Goldgulden) gegen eine Hauptsumme in Höhe von 25 Rheinische Gulden verkauft habe. Es folgen Ausführungen zur Pensionszahlung, zur Rückzahlung und Loskündigung sowie zur Schadloshaltung. Zeugen: Berndt ... (?), Offiziant der Kapelle Unser Lieben Frauen im Umgang des Doms zu Münster, und Henrich Belen. Siegelankündigung des Ausstellers. am maemdage nha Oculi