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Äbtissin Adelheid (Adilheidis) und der Konvent des Nonnenklosters Ballhausen (Ballinhusen) bestätigen, den Schwestern Elisabeth und Gertrud, den Töchtern des verstorbenen Hartrad, jährlich neun Malter Getreide (annone) nach Mühlhausener Maß aus einer Hufe in Kircheilingen (Kirchheil.){1} zu schulden, die nach dem Tod des Volrad, Pfarrers in [Herbsleben] (Hervirsleibin), gemäß den Bestimmungen einer darüber ausgestellten Urkunde an das Kloster gefallen ist. Wenn das Kloster mit diesen Unterhaltszahlungen (pensione) in Verzug gerät, soll die genannte Hufe an den Abt des Kloster Volkenroda übergehen, der seinerseits die Leistungen sicherzustellen hat. Kommt auch dieser seiner Pflicht nicht nach, geht die Hufe in das Eigentum der beiden Schwestern über. - Siegel der Äbtissin und des Propstes (sanctimonialium de ponte opidi Mulhusensis) angekündigt. 1 Der Ort der Hufe geht aus dem Dorsualvermerk hervor.

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Sächsisches Staatsarchiv
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