Appellationis Auseinandersetzung um Störung im Patronatsrecht
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(1) 0054
290/18
LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal
Wismarer Tribunal >> 01. Prozeßakten >> 01.02. 1. Kläger B
(1752) 22.03.1752-02.12.1752
Kläger: (2) Paul Andreas Bertram, Inspektor zu Loitz (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: Bürgermeister und Rat zu Demmin und ihr Vicepleban zu Wotenick und Nossendorf (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Philipp Ehrenfried Gerdes (A), Dr. Christoph Erich Hertzberg (P) Bekl.: Caspar Adam Thesendorf (A), Johann Franz von Palthen (P)
Fallbeschreibung: Im Gut Toitz, das vor ca. 100 Jahren an den Vater des Kl.s, den Loitzer Bürgermeister Bertram, verkauft worden ist, liegt eine Kapelle, in der die Gottesdienste von den Pfarrern von Wotenick und Nossendorf, die unter dem Patronat der Stadt Demmin stehen, gehalten werden. Zwischen dem Pastor Grave und dem Kl. entsteht Streit um die Nutzung des Pfarrholzes zu Toitz, der vom Demminer Rat vor das Konsistorium getragen wird. Da das Konsistorium das Patronatsrecht des Demminer Rates und damit auch die alleinige Nutzung des Pfarrholzes und des Kapellenackers bestätigt, bis der Kl. das Gegenteil beweise, appelliert dieser an das Tribunal und bittet, ihn in seinem angestammten Patronatsrecht über die Toitzer Kapelle zu schützen. Am 17.04. bittet der Kl. um Eröffnung der am 28.03. eingegangenen Akten, die das Tribunal am 23.04. auf den 24.04. ansetzt. Am 03.07. bitten Parteien um Prozeßbeschleunigung, am 23.10.1752 bestätigt das Tribunal das Patronatsrecht des Kl.s über die Kapelle mit allen dazugehörigen Rechten. Am 28.11. legen die Bekl. restitutio in integrum dagegen ein, bitten aber zunächst um Fristverlängerung, die sie am 01.12.1752 erhalten. Weiteres erhellt nicht.
Instanzenzug: 1. Greifswalder Konsistorium 1752 2. Tribunal 1752
Prozessbeilagen: (7) von Notar J.K. Battus aufgenommene Appellation vom 22.02.1752; Konsistorialurteil vom 09.02.1752; Prozeßvollmachten des Kl.s für Dr. Hertzberg vom 02.04.1752 und der Bekl. für Palthen vom 09.05.1752; Rationes Sententiae des Greifswalder Konsistoriums; Schreiben des Bürgermeisters Corsvant zu Demmin an J.F. v. Palthen vom 26.11.1752; Konsistorialakte Bürgermeister und Rat der Stadt Demmin vs. den Inspektor Bertram zu Loitz in pcto turbationis in jure patronatus über die Toitzer Kapelle 1751-1752
Beklagter: Bürgermeister und Rat zu Demmin und ihr Vicepleban zu Wotenick und Nossendorf (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Philipp Ehrenfried Gerdes (A), Dr. Christoph Erich Hertzberg (P) Bekl.: Caspar Adam Thesendorf (A), Johann Franz von Palthen (P)
Fallbeschreibung: Im Gut Toitz, das vor ca. 100 Jahren an den Vater des Kl.s, den Loitzer Bürgermeister Bertram, verkauft worden ist, liegt eine Kapelle, in der die Gottesdienste von den Pfarrern von Wotenick und Nossendorf, die unter dem Patronat der Stadt Demmin stehen, gehalten werden. Zwischen dem Pastor Grave und dem Kl. entsteht Streit um die Nutzung des Pfarrholzes zu Toitz, der vom Demminer Rat vor das Konsistorium getragen wird. Da das Konsistorium das Patronatsrecht des Demminer Rates und damit auch die alleinige Nutzung des Pfarrholzes und des Kapellenackers bestätigt, bis der Kl. das Gegenteil beweise, appelliert dieser an das Tribunal und bittet, ihn in seinem angestammten Patronatsrecht über die Toitzer Kapelle zu schützen. Am 17.04. bittet der Kl. um Eröffnung der am 28.03. eingegangenen Akten, die das Tribunal am 23.04. auf den 24.04. ansetzt. Am 03.07. bitten Parteien um Prozeßbeschleunigung, am 23.10.1752 bestätigt das Tribunal das Patronatsrecht des Kl.s über die Kapelle mit allen dazugehörigen Rechten. Am 28.11. legen die Bekl. restitutio in integrum dagegen ein, bitten aber zunächst um Fristverlängerung, die sie am 01.12.1752 erhalten. Weiteres erhellt nicht.
Instanzenzug: 1. Greifswalder Konsistorium 1752 2. Tribunal 1752
Prozessbeilagen: (7) von Notar J.K. Battus aufgenommene Appellation vom 22.02.1752; Konsistorialurteil vom 09.02.1752; Prozeßvollmachten des Kl.s für Dr. Hertzberg vom 02.04.1752 und der Bekl. für Palthen vom 09.05.1752; Rationes Sententiae des Greifswalder Konsistoriums; Schreiben des Bürgermeisters Corsvant zu Demmin an J.F. v. Palthen vom 26.11.1752; Konsistorialakte Bürgermeister und Rat der Stadt Demmin vs. den Inspektor Bertram zu Loitz in pcto turbationis in jure patronatus über die Toitzer Kapelle 1751-1752
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
29.10.2025, 11:27 MEZ