Der Johann Bernard Daniel bekennt, dass das von ihm käuflich erworbene Gütchen “Schaffhauß” in der Honschaft Rode (Rath), Amt Angermund, dem Kreuzbrüder-Konvent in Düsseldorf zur Entrichtung einer jährlichen Abgabe von 4 Paar Hühnern verpflichtet sei, die indes solange der Aussteller unter Diensten des Konvents steht, demselben erlassen bleiben. Signat. Düsseldorf, den 14 Julij 1665.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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