Graf Heinrich von Werdenberg [Gde. Grabs Kanton St. Gallen/Schweiz] und sein Sohn Graf Konrad schulden Gerwig von Sulmetingen ("Sulmatingen") [Ober- oder Untersulmetingen Stadt Laupheim/Lkr. Biberach] 75 Pfund Würzburger Pfennige. Sie verpfänden ihm dafür ihre Leibeigenen in verschiedenen Orten, nämlich: - In Bernstadt [Alb-Donau-Kreis] Konrad Meier, seine Ehefrau Liutz und seine Kinder mit der Vogtei über seinen Hof, Heinrich Fischer, Konrad Butzun, Konrad Brunen, Brünlin Humeln, Konrad Böfinger, Ulrich ("V/o/tz") Mieser, Friedrich Baumgärtner ("den Bungarter"), Johann Knoblauch, Konrad Beschaid und Ulrich Jöselmann. - In Beimerstetten [Alb-Donau-Kreis] Konrad Hülmann und Heinrich Froudneggen den Längeren. - In Hinterdenkental ("Dinkental") [Gde. Westerstetten/Alb-Donau-Kreis] die Meierin und ihre Kinder. - In Bissingen ("Büssingen") [Stadt Herbrechtingen/Lkr. Heidenheim] den Meier Otto. Eine Auslösung der Leibeigenen ist frühestens nach Ablauf von zwei Jahren möglich. Beabsichtigen die Grafen von Werdenberg eine solche, dann müssen sie dies Gerwig von Sulmetingen im voraus zwischen dem 11. November ("sant Martins tag") und dem 6. Januar ("dem Obrosten") ankündigen. Versäumen sie dies, dann ist eine Auslösung in dem betreffenden Jahr nicht mehr möglich. Ist dagegen eine Aufkündigung des Darlehens innerhalb der dafür vorgesehenen Frist erfolgt, dann muss dieses bis spätestens zum Weißen Sonntag an Gerwig von Sulmetingen zurückgezahlt werden.