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Entscheid Friedrichs Schenk zu Limpurg, Hauptmanns, und der andern zehn, so über den Landfrieden in Franken gesetzt sind, zwischen dem Burggrafen Friedrich und denen von Rothenburg, ihrer beider Landgerichte betreffend, dafür sie einander zu beiden Teilen geladen, dass sie in der Zeit des Landfriedens miteinander nicht kriegen oder einigen Zugriff tun, sondern an gebührlichen Orten solche Irrung mit freundlichen Rechten austragen sollen.

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Staatsarchiv Nürnberg
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