Regelungen zu Enteignung, Sequestrierung und Beschlagnahme.- Schriftwechsel, Stellungnahmen, Entwürfe, Einzelfragen: Bd. 1
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BArch DP 1/7773
BArch DP 1 Ministerium der Justiz
Ministerium der Justiz >> DP 1 Ministerium der Justiz, Deutsche Justizverwaltung (DJV)/ MdJ bis 1952 >> Hauptarbeitsgebiet III: Gesetzgebung, Zentralverordnungsblatt, Öffentlichkeitsarbeit >> Abteilung 5: Öffentliches Recht, Zivilrecht, Gesetzesarchiv >> Regelungen zu Enteignung, Sequestrierung und Beschlagnahme.- Schriftwechsel, Stellungnahmen, Entwürfe, Einzelfragen
(1947) 1948 - 1950
Enthält u.a.:
Auslegung des SMAD-Befehls Nr. 64 vom 17. Apr. 1948 (Einstellung der Sequestrierungen in der SBZ) und der Richtlinien über die Auslegung von Ziffer 2 Absatz 1 der Ersten Verordnung zur Auslegung des SMAD-Befehls
Verordnung über die Ausschließung des Rechtsweges im Zusammenhang mit dem Abschluss der Sequestrierungen
Behandlung des Vermögens von Ehefrauen Enteigneter
Gesetz über die Abfindung von Anteilsrechten an enteigneten Unternehmen (mit Einzelfall Hans Albert, Aktionär der Magdeburger Straßenbahnen AG)
Verordnung über Gestaltung dinglicher Belastungen von teileinteigneten Grundstücken ("sonstiges Vermögen")
Gesetz über die Liqiudation der bei Errichtung der SAG verbliebenen Restvermögen (Liquidationsordnung)
Rundverfügungen des MdJ zur Grundbucheintragung des Rechtsübergangs an Briefhypotheken, die früheren Versicherungsträgern zustanden
Enthält auch:
Beschluss des LG Leipzig vom 24. Juni 1947 zur Beschwerdesache in der Handelsregistersache Firma "Briko" Brikett- und Kohlenhandel AG Leipzig
Auslegung des SMAD-Befehls Nr. 64 vom 17. Apr. 1948 (Einstellung der Sequestrierungen in der SBZ) und der Richtlinien über die Auslegung von Ziffer 2 Absatz 1 der Ersten Verordnung zur Auslegung des SMAD-Befehls
Verordnung über die Ausschließung des Rechtsweges im Zusammenhang mit dem Abschluss der Sequestrierungen
Behandlung des Vermögens von Ehefrauen Enteigneter
Gesetz über die Abfindung von Anteilsrechten an enteigneten Unternehmen (mit Einzelfall Hans Albert, Aktionär der Magdeburger Straßenbahnen AG)
Verordnung über Gestaltung dinglicher Belastungen von teileinteigneten Grundstücken ("sonstiges Vermögen")
Gesetz über die Liqiudation der bei Errichtung der SAG verbliebenen Restvermögen (Liquidationsordnung)
Rundverfügungen des MdJ zur Grundbucheintragung des Rechtsübergangs an Briefhypotheken, die früheren Versicherungsträgern zustanden
Enthält auch:
Beschluss des LG Leipzig vom 24. Juni 1947 zur Beschwerdesache in der Handelsregistersache Firma "Briko" Brikett- und Kohlenhandel AG Leipzig
Deutsche Justizverwaltung (DJV), 1945-1949
Akte
deutsch
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
24.04.2026, 12:58 MESZ
Hierarchie
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- DP 1 Ministerium der Justiz, Deutsche Justizverwaltung (DJV)/ MdJ bis 1952 (Gliederung)
- Hauptarbeitsgebiet III: Gesetzgebung, Zentralverordnungsblatt, Öffentlichkeitsarbeit (Gliederung)
- Abteilung 5: Öffentliches Recht, Zivilrecht, Gesetzesarchiv (Gliederung)
- Regelungen zu Enteignung, Sequestrierung und Beschlagnahme.- Schriftwechsel, Stellungnahmen, Entwürfe, Einzelfragen (Serie)