Gerichtliche Beurkundung über die Grenzen des Großweirer Banns, Gebot und Verbot Philipps von Seldeneck darin Zehntpflichtigkeit nach Großweier, Gehörigkeit in die Großweirer Pfarre, Verpflichtung der Güterbesitzer ihre Güter einzuhegen, Hutpfennig an den Bannwart, Meßnergarbe, auch über die Frevelbußordnung im Großweirer Gericht