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Rezess zwischen dem hochfürstlichen Haus Brandenburg-Onolzbach und der Reichsstadt Rothenburg, wodurch die - wegen der Einkaufung der Handwerker in die Zünfte bei den mit der Rothenburgischen Landwehr confinierenden Brandenburgischen Ämtern 1705 und 1716 errichteten Rezesse § 15 und 18 mehrers erläutert und verabredet worden, was ein nicht gewanderter Handwerksmann über das allschon determinierte rezessmäßige Quantum bei suchender Einzünftung für Bezahlung der unterbliebenen Wanderjahre zu entrichten schuldig sein solle.

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Staatsarchiv Nürnberg
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