Der Knappe Heyneke van Monichusen der Ältere bekennt an verschiedene Eigenhörige der Küsterei des Stiftes Herford, die ihm die Küsterin Ilzebe van Wildenbergh auf 6 Jahr übergeben hat, keine Anrechte zu haben. Zeuge: Der Propst von Endorpe Herman Bolleman, Heynekes Vetter Heyneke Herrn Diderikes Sohn siegelt mit.