Hausmarschall Johann Adolph Graf von Loß gegen die minderjährigen Söhne des Hofjägermeisters Wilhelm Bogislaus Graf von Kleist, Bogislaus und Ewald Grafen von Kleist und andere wegen des einem Fideikommiss [unverkäufliches und unteilbares Familienvermögen] zuwiderlaufenden Verkaufs des Rittergutes Olbernhau [ö. Marienberg] und des Erblehngerichts Blumenau [w. Olbernhau] (Kommissionsakte), Bd. 3

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Sächsisches Staatsarchiv
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