Kurfürst Philipp von der Pfalz befreit seinen Kanzleischreiber Johannes Rockenhauser (Rockenhusen), sofern dieser sich für seinen Dienst zu Alzey eine Wohnung ebenda nimmt, von allen bürgerlichen Beschwerungen zu Alzey. Die Befreiung soll auf Lebtag gelten, so wie es auch Johannes Schwager, der "Schiltnerer" (+), genossen hat. Kurfürst Philipp weist seinen Landschreiber und Keller zu Alzey und die Stadt um Beachtung an.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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