Monatliche Rechnungsergebnisse (§ 8 RSVwV). - Aufbereitung und Auswertung: Rentenversicherung - Geschäfts- und Rechnungsergebnisse - Monatliche Schnellmeldung der Beitragseinnahmen u.a. (§ 8 RSVwV)

Vollständigen Titel anzeigen