Urkunde 18
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5WV 021B Stift St. Goar Stift St. Goar
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23.1.1464
Regest: Schultheiß und Schöffen des Gerichts zu Welmich (Wellmich) bezeugen, dass vor ihnen Kipperhenign und Trine seine Frau, wohnhaft zu Welmich, bekannt haben, dass die Stiftsherrn und Vikare des Stifts zu Sent Gewer ihnen den Geldzins von 3 Gulden, die sie von ihrem Weingarten gen. an dem Breydensteyn hinter der Burg zu entrichten haben, auf 2 Gulden, zu Weihnachten zu zahlen, herabgesetzt haben und dass sie ihrerseits ihren Garten oben an der Sparn (Anlieger: unten Tilen Henne und oben bis an den Siehewegk) und ihre Hecke am Breydensteyn unter dem Wege, angrenzend an den gen. Weingarten, als Unterpfand gesetzt haben; auf den. Gütern sollen fürder keine Zinsen und Unterpfänder weiter liegen außer auf dem Breydensteyn viertelhalb Viertel Bedewein und auf dem Garten vier Viertel Bedewein und drei Heller Bricciengeld und auf der Hecke ein Heller Bricciengeld; den vorgen. Zins können die Eheleute mit 40 Gulden Münze der Kurfürsten bei Rhein vor Weihnachten zurückkaufen. Es siegeln die vorgen. Schöffen. Datum anno domini 1463 ipsa feria secunda ante conversionem sancti Pauli apostoli iuxta stilum Treverensum. Org. (deutsch) Perg. Siegel an Perg.-streifen ab.
Urkunden
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 11:53 MEZ