Kardinal Guillaume, Bischof von Frascati (Tusculanensis), päpstlicher Kämmerer, quittiert Abt Alto von St. Emmeram über die Zahlung von 44 Gulden ausstehender allgemeiner Servitien und eines Gulden, 15 Schillinge und zwei Pfennigen für die Diener der Kardinäle durch Heinrich Wernher, Prokurator des Abts. S=A

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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